Die Bezeichnung ATEX steht für die französische Bezeichnung "Atmosphere explosible" und wird als Synonym für die beiden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Explosionsschutzes verwendet.
EU-Richtlinie 99/92/EG, ATEX 137, Richtlinie für den Betreiber
Wesentliche Inhalte der Richtlinie, die die Mindestanforderungen festlegt, sind folgende Punkte:
Rangordnung des Explosionsschutzes
1. Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären
2. Vermeidung von Zündquellen
3. Abschwächung der schädlichen Auswirkung einer Explosion
Zoneneinteilung
Der Arbeitgeber teilt die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, in Zonen ein. Den verschiedenen Zonen sind jeweils einsetzbare Gerätekategorien zugeordnet.
Beurteilung der Explosionsrisiken und Explosionsschutzdokument
Die Explosionsrisiken sind umfassend und in ihrer Gesamtheit zu beurteilen und zu dokumentieren. Ebenso sind alle Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Koordinierungspflicht
Der Arbeitgeber muss alle Explosionsschutzmaßnahmen koordinieren, wenn Arbeitnehmer mehrerer Betriebe an derselben Arbeitsstätte tätig sind.
Gase | Zone 0 | Zone 1 | Zone 2 |
Stäube | Zone 20 | Zone 21 | Zone 22 |
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